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27. März 2026

Die Anwältin des Willens

Warum Verfahrenspflegschaft „Schutzschild“ in Reinform ist

Wenn Gerichte Entscheidungen über das Leben eines Menschen treffen, geht es oft um mehr als nur Paragraphen – es geht um die Essenz von Freiheit und Selbstbestimmung. In meiner neuen Rolle als Verfahrenspflegerin trete ich an, um sicherzustellen, dass die Stimme des Betroffenen nicht nur gehört, sondern verstanden wird.
Vom Schutzschild zur Stimme
In der gesetzlichen Betreuung bin ich der Anker im Alltag. In der Verfahrenspflegschaft werde ich zur unabhängigen Stimme im Verfahren. Hier kommt mein Skorpion-Aszendent voll zum Tragen:

Präzision statt Verwaltung: Es geht um den punktuellen, aber absolut entschlossenen Einsatz für die Rechte eines Menschen in gerichtlichen Terminen.

Unbestechliche Objektivität: Als Verfahrenspflegerin bin ich niemandem verpflichtet – außer dem Willen des Menschen, den ich vertrete.

Die „Klare Linie“ vor Gericht
Gerade weil ich meine Fallzahlen in der Betreuung ab April 2027 bewusst reduziere, gewinne ich die nötige Kapazität, um in der Verfahrenspflegschaft mit maximalem Fokus zu agieren. Mein Ziel ist es, komplexe Sachverhalte so zu übersetzen, dass das Gericht eine Entscheidung trifft, die der Würde des Einzelnen wirklich gerecht wird.
Warum ich das tue?
Wer wie ich durch persönliche Krisen gegangen ist und zweimal den Sieg über den Krebs errungen hat, weiß: In entscheidenden Momenten braucht man jemanden, der keine Angst vor Widerständen hat. Ich biete dem Gericht und den Betroffenen diese Resilienz an – für Verfahren, in denen es um alles geht.

Ihre Beate Göppert

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©2026 Beate Göppert. Alle Rechte vorbehalten.

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